Arbeitsverträge zwischen Escort Agenturen und Escortdamen sind überaus selten. Hier geht es darum, dass diese Angestellten dann auch zur Sozialversicherung angemeldet werden müssten. Die Agenturen sind im weiteren Sinne nur Dienstleister, denn sie bieten den Damen des Escort nur ihre Leistungen als eigene Dienstleister an.
Escort Agenturen schließen nur in sehr seltenen Fällen Arbeitsverträge und die bestimmen sich meistens nach den Regeln für Mini Jobber. Hier sind dann Verdienstgrenzen von 450 Euro festgelegt, die schwer einzuhalten sind und meine Erfahrungen zeigen in der Praxis, dass es diese Verträge nur in der Theorie gibt.
Denkbar ist jedoch alles im Vertragsrecht, denn bei diesen Arbeitsverträgen besteht Vertragsfreiheit. Da Arbietsverträge zwischen Escort und Escort Agentur unüblich sind, ist dieses Thema eigentlich zu vernachlässigen. Ansonsten müssten die Agenturen den Mitarbeiterinnen feste Gehälter zahlen und das ist bei den Buchungen dann der Nachteil für die Damen.
Ich selbst tendiere immer als Empfehlung zur Selbstständigkeit und dies ist auch bei diesen Verdienstgrenzen die übliche Praxis.