Als Escort Dame ist man auch an die Gewerbeordnung gebunden, denn grundsätzlich handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit mit Dienstleistungen. Begleitservice ist die richtige Bezeichnung und hier muss man sich beim örtlichen Gewerbeamt am Wohnort einen Gewerbeschein besorgen.
Die Gewerbeanmeldung ist nach meiner Ansicht nichts weltbewegendes, denn die meisten Gewerbeämter haben eine Internetseite, auf der man sich die entsprechenden Vordrucke besorgen kann. Einige dieser Gewerbeämter haben sogar eine Online Anmeldung und hier gilt es nur auszufüllen und die entsprechenden Sachen einzutragen.
Es geht wie gesagt um ein Kleingewerbe oder ein normales Gewerbe. Wenn man einmal diesen Gewerbeschein besitzt, dann ist diese Anmeldung auch abgeschlossen, denn diese Anmeldung gilt bundesweit. Bei dieser Anmeldung geht man sicher, dass man keinen Ärger riskiert und wie gesagt, es handelt sich um eine Selbstständigkeit, die auch ordentlich angemeldet werden sollte. Das hat keine Nachteile, sondern man muss diese Einnahmen dann nur noch versteuern und wichtig ist auch aus meiner Sicht, dass man sich die Einnahmen notiert.
Man wird somit Gewerbetreibende Dienstleisterin und man nimmt eine Tätigkeit auf, bei der man sich privat kranken versichern kann. Hier gilt es Rücksprache mit dem Steuerberater zu nehmen und dies gibt der ganzen Sache auch ein ordentliches Fundament.